Für Neugeräte gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten durch den Verkäufer, in diesem Fall durch dedicom als Lieferant. Die ersten sechs Monate werden für Sie als Nutzer als beweislastfrei eingeordnet.
Nach zwölf Monaten erfolgt eine Beweislastumkehr; für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist dann zunächst eine fachmännische Prüfung durch den Herstellersupport oder einen autorisierten Fachhändler erforderlich.
Sollte im Rahmen dieser Prüfung festgestellt werden, dass der Defekt aufgrund eines Produktions- oder Bauteilmangels aufgetreten ist, der bereits bei Auslieferung bestanden hat, kann die Gewährleistung in Anspruch genommen werden.*
Wichtig! Für die Gewährleistung ist es zwingend notwendig, dass der Kostenvoranschlag auf uns ausgestellt ist (siehe Anschrift unten), inkl. der Bestätigung des Reparaturbetriebes, dass es sich bei der Reklamation nachweislich um einen Sachmangel nach § 434 BGB, und nicht um eine durch mechanische Einwirkung hervorgerufene Beschädigung handelt.
dedicom GmbH
Fritz-Schäffer-Straße 9
81737 München
USt-IdNr.: DE265122474
*Bitte beachten Sie: Beschädigungen, die aufgrund einer mechanischen Beschädigung durch unsachgemäße Nutzung oder auch z.B. der Verwendung von lösemittelhaltigen Flüssigkeiten herrührt, sind NICHT von der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt!
Bei mechanischen Schäden müssen Sie als auftraggebende Person, auch die ggf. entstanden Bearbeitungskosten für den Kostenvoranschlag tragen. Auch ein abgelehnter Kostenvoranschlag kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.