Nein. Die sozialversicherungspflichtigen Beiträge werden weiterhin auf Grundlage des ungeminderten Bruttogehalts abgezogen und verändern sich nicht.
Nein. Die sozialversicherungspflichtigen Beiträge werden weiterhin auf Grundlage des ungeminderten Bruttogehalts abgezogen und verändern sich nicht.