Ihr Arbeitgeber legt selbstständig fest, welche Mitarbeitenden am Programm teilnehmen dürfen und damit bestellberechtigt sind. Grundsätzlich gilt jedoch, Sie sind unbefristet festangestellt und in Deutschland Lohnsteuer pflichtig.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Intranet Ihres Arbeitgebers oder anderen unternehmensinternen Kommunikationskanälen.