Im Einkommensteuergesetz ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 45 EStG).
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Ihre individuelle Ersparnis gegenüber dem Marktpreis orientiert sich an Ihrer Einkommenssteuer. Nutzen Sie hier unseren Vorteilsrechner, um direkt Ihren persönlichen Vorteil zu errechnen.