Die Änderungsvereinbarung regelt beispielsweise folgende Punkte:
Laufzeit des Vertrages (24 Monate)
Nutzungsumfang der überlassenen Geräte
Vorgehensweise bei Unternehmensaustritt, Kündigung, Mutterschutz oder Zahlungsunfähigkeit des Mitarbeitenden vor Ende der Vertragslaufzeit.