Grundsätzlich gilt: mit Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch die geschlossene Vereinbarung und damit die Geräteüberlassung.
Die restoffenen Raten müssen von Ihnen, unabhängig von einer Rückgabe oder etwaigem Kauf, beglichen werden.
Rechtzeitig vor Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen werden wir von Ihrer Personalabteilung informiert. Wir kontaktieren Sie anschließend per E-Mail bezüglich des vorzeitigen Nutzungsendes. Die weiteren Schritte hinsichtlich der Übernahme oder etwaigen Rückgabe der Produkte regelt dedicom direkt mit Ihnen.
Etwaige Beschränkungen bzw. Auswirkung bei Rückgabe der Produkte entnehmen Sie bitte Ihrer Vereinbarung. Inwieweit hierbei eventuelle steuerrechtliche Aspekte berührt werden, sollten Sie darüber hinaus mit ihrem Steuerberater individuell klären.