Sollten Sie nach Ablauf der Nutzungsdauer von einer Geräteübernahme Gebrauch machen wollen, erhalten Sie von dedicom ein Angebot über den Gerätepreis (Restwert). Dieser Betrag kann nicht wie zuvor steuerlich über die Lohnabrechnung geltend gemacht werden. Über den Kauf wird eine Rechnung ausgestellt.
Im Falle einer Rückgabe müssen Sie die Geräte gemäß den Rückgabeinformationen zurücksenden. Hierbei ist wichtig, dass alle Komponenten der Ausgangslieferung vollständig enthalten sind (Kabel, Handbücher, DVDs, etc.).