Nein, dadurch dass die Raten im Rahmen der Gehaltsumwandlung beglichen werden, sind diese bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt und müssen nicht in der Steuererklärung angeben werden.
Nein, dadurch dass die Raten im Rahmen der Gehaltsumwandlung beglichen werden, sind diese bereits in der Lohnsteuer berücksichtigt und müssen nicht in der Steuererklärung angeben werden.