Ja, die gibt es. Grundsätzlich werden den Mitarbeitenden nach dem Ende des Nutzungsvertrags die Geräte zum Kauf angeboten. Der Preis errechnet sich nach dem Restwert der Geräte, ist nicht steuerbegünstigt und liegt erfahrungsgemäß in der Größenordnung von ca. 2 - 4 Bruttomonatsraten.
Erst nach Begleichen des Restwertes und Ablauf der 24 Monate geht das Gerät in Ihr Eigentum über.