Im Einkommensteuergesetz ist der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personal-Computern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei gestellt (§ 3 Nr. 45 EStG). Das OwnIT@home ermöglicht es Ihnen, ein entsprechendes IT-Gerät zu nutzen und dabei diese Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.
Wirtschaftlicher Eigentümer bleibt über die gesamte Laufzeit des Leasingvertrages zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft ebendiese; eine Zurechnung der Geräte zum Arbeitnehmer nach §39 Zurechnung Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfolgt daher zu keinem Zeitpunkt.