Sofern die Veränderungen an dem Gerät fachmännisch durchgeführt und die Garantiebedingungen damit nicht verletzt werden, können Sie Änderungen vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Leasinggesellschaft (Eigentümer) im Falle einer Geräterückgabe nach Vertragsende berechtigt ist, den erwarteten Originalzustand wiederherzustellen und Ihnen die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.